RePhoR-Rechtsworkshop am 26. April 2021

RePhoR-Rechtsworkshop am 26. April 2021

Der erste interne Rechtsworkshop der Fördermaßnahme RePhoR fand am 26. April 2021 in Form einer Online-Veranstaltung statt. Experten gaben in drei Vorträgen eine Übersicht zu Organisations- und Rechtsformen, der Gebührenfähigkeit des P-Recycling, den rechtlichen Vorgaben bei der Umsetzung einer Anlage sowie den Herausforderungen bei Genehmigungsverfahren.

Im ersten Vortrag zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit und ÖPP-Modelle“ hat Frau Brandt (GKMP Pencereci Partnergesellschaft mbB) denkbare Organisationsmodelle in der interkommunalen Zusammenarbeit, wie beispielsweise Betriebsführungsmodelle, Betreibermodelle und Kooperationsmodelle vorgestellt. Derartige Organisationsmodelle können dabei über einen Vertrag (horizontal) oder durch Verlagerung von Aufgaben auf einen bestehenden oder neu zu gründenden Rechtsträger (vertikal) erfolgen. Zudem wurden potenziellen Rechtsformen bei Gründung eines gemeinsamen Unternehmens (Kooperation) vorgestellt.

Vor dem Hintergrund des Vergaberechts und der Gebührenfähigkeit des Phosphor-Recyclings stellte Herr Eifertinger (Becker Büttner Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB) im zweiten Vortrag die Eingehung von Kooperationen, die Vergabe von Dienstleistungen und das öffentliche Preisrecht vor. Zudem wurde die Vorgehensweise einer Gesellschaftsgründung aufgeführt.

Im letzten Vortrag berichtete Herr Prof. Dr. Markus Schröder (Tuttahs & Meyer Ing.-GmbH)  über die Herausforderungen bei Planungs- und Genehmigungsprozessen, die auch bei den (großtechnischen) Anlagen innerhalb der RePhoR-Projekte eine Rolle spielen werden. Neben den Schwierigkeiten im Planungsalltag wurden relevante Genehmigungen rund um die Planung einer Anlage vorgestellt.

Die hohe Teilnehmerzahl und die lebhafte Beteiligung in den Diskussionsrunden zeigten das großes Interesse der Projektbeteiligten an den rechtlichen Fragestellungen. Wichtige Diskussionspunkte waren die Gebührenfähigkeit des P-Recyclings, die rechtliche Zuordnung der Klärschlammtrocknung und der Fällmittel, die Abgrenzung zwischen Abfall- und Wasserrecht, das Vergaberecht, die P-Rückgewinnungspflicht auch für kleinere Kläranlagen sowie die rechtlichen Regelungen zu Kosten bei Aschedeponierung und späterer geplanter P-Rückgewinnung.

Nach weiteren Rechtsworkshops (z.B. zum Thema P-Rezyklate und Düngerecht) soll aus den abgestimmten Ergebnissen ein Leitfaden für die RePhoR-Projekte und die Fachöffentlichkeit erstellt werden

Die Vortragsfolien werden den Teilnehmenden zeitnah zur Verfügung gestellt.