2. Rechtsworkshop der BMBF Fördermaßnahme RePhoR erfolgreich durchgeführt
Am Donnerstag den 7. April 2022, fand der zweite Rechtsworkshop im Rahmen der BMBF-Fördermaßnahme RePhoR statt. Die vierstündige Veranstaltung war öffentlich zugänglich und fand hohen Anklang in der Fachöffentlichkeit. Insgesamt nahmen 87 Personen teil, mit denen jedes Verbund- und Teilprojekt von RePhoR und externe Teilnehmende vertreten waren. Der Workshop unterteilte sich in je drei Vorträge und drei Diskussionsrunden und schaffte durch die Referenten eine gute Basis für einen informativen Austausch zwischen den Teilnehmenden und Vortragenden. Thematisch behandelte der Rechtsworkshop die rechtlichen Grundlagen für die Verwendung und Verarbeitung von Klärschlammen zur Herstellung von Düngemitteln, sowie die Begrifflichkeiten und Klassifizierungen von Abfällen und (Neben-)Produkten. Dazu wurden auf deutscher sowie auf EU-Ebene die Düngemittelverordnung, das Abfallrecht und das Wasserrecht angesprochen und näher betrachtet. Bei dem Verständnis halfen Herr Hans-Walter Schneichel, Herr Ludwig Hermann und Herr Stefan Kopp-Assenmacher, welche durch jahrelange Erfahrung sowohl theoretische als auch praktische Hilfestellungen geben konnten. Des Weiteren wurden durch die Projektkoordinatorin des Verbundprojekts AMPHORE, Frau Hanna Evers, rechtliche Fragestellungen, welche sich im Laufe des Projekts ergaben und welche bisher noch offen sind, vorgestellt und so ein Austausch zwischen den Projekten angetrieben, um gemeinsame Probleme zu identifizieren.
Der Workshop wurde vom Vernetzungsvorhaben TransPhoR durch das FiW e.V. an der RWTH Aachen organisiert und durchgeführt. Die Präsentationsfolien der Referenten stehen unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.bmbf-rephor.de/veranstaltungen/2-rechtsworkshop-rephor/