Neue Vollzugshinweise zur Umsetzung der Klärschlammverordnung

Neue Vollzugshinweise zur Umsetzung der Klärschlammverordnung

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Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat im Juni 2023 die Überarbeitung der Vollzugshinweise zur Umsetzung der Klärschlammverordnung veröffentlicht. Die Veröffentlichung können Sie hier nachlesen.

Die erste Fassung dieser Vollzugshilfe erschien im Februar 2020 und wurde nun mit Stand Juni 2023 um eine Ergänzung zu den Artikeln 4 und 5 erweitert. Grundsätzlich dient diese Vollzugshilfe als Hilfestellung für die Vollzugsbehörden, Klärschlammerzeuger, Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen, Gemischhersteller, Komposthersteller, Klärschlammnutzer, Träger der Qualitätssicherung, Qualitätszeichennehmer und Beförderer.

Inhaltlich geht es um die Ergänzung von Fragen zum Bericht 2023 und zur Verbrennung / Mitverbrennung und anschließender Verwertung der Aschen.

Hans-Walter Schneichel, Referent im Umweltministerium Rheinland-Pfalz und Vertreter der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, wird diese Neuerungen im internen Workshop zum Querschnittsthema 3: Rechtliche Aspekte vorstellen. Der Workshop findet am 27.10.2023 als Online-Veranstaltung statt und hat zum Ziel, die rechtlichen Herausforderungen der RePhoR-Verbundprojekte zu beleuchten und zu diskutieren.

Anmeldungen sind möglich über transphor@fiw.rwth-aachen.de